Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts

Rechtliche Vorgaben und Leitlinien für eine umfassende und transparente Berichterstattung

Die Anforderungen an eine transparente und strukturierte Nachhaltigkeitsberichterstattung haben sich durch die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) grundlegen verändert. Wir helfen Ihnen, die wesentlichen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte Ihres Unternehmens zu identifizieren und in einem umfassenden Nachhaltigkeitsbericht zu dokumentieren. Dabei orientieren wir uns an gängigen Standards wie ESRS, GRI, DNK oder den EU-Taxonomie-Anforderungen, um die Vergleichbarkeit und Qualität Ihrer Berichterstattung sicherzustellen.

Von der Konzeption bis zur Veröffentlichung Ihres Nachhaltigkeitsberichts bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Unterstützung. Unsere Experten entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine aussagekräftige Darstellung Ihrer Nachhaltigkeitsleistungen im Einheitlichen Elektronischen Berichtsformat (ESEF) unter Verwendung XHTML und XBRL. Wir sorgen dafür, dass Ihre Berichterstattung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gleichzeitig die Erwartungen Ihrer Stakeholder erfüllt.

• Analyse und Definition der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen Ihres Unternehmens

• Entwicklung eines Materialitätsprozesses gemäß ESRS

• Erstellung einer Berichtsstruktur und inhaltlicher Gliederung

• Beratung zu regulatorischen Anforderungen wie der EU-Taxonomie und CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

• Unterstützung bei der Integration von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance)

• Sicherstellung der Einhaltung internationaler Standards (ESRS, GRI, DNK)

• Entwicklung von Kommunikationsstrategien für interne und externe Stakeholder

• Unterstützung bei der digitalen Aufbereitung und Publikation des Berichts (ESEF, XHTML, XBRL)

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