Steuerrecht
Im Steuerrecht beraten Steuerfachanwälte fachübergreifend mit Steuerberatern. Die Verzahnung von Rechtsberatung und Steuerberatung ermöglicht es uns, komplexe steuerrechtliche Einzelproblem zu lösen. Durch anwaltliche Beratung ist darüber hinaus sichergestellt, dass neben dem Steuerrecht die übrigen Rechtsgebiete miteinbezogen werden.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bei:
- Anfertigung steuerrechtlicher Gutachten und Stellungnahmen
- Einholung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes vor Verwirklichung eines Sachverhaltes
- Gegenprüfung der Beratung Dritter
- Vertretung im Einspruchsverfahren
- Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren