Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Das Gesellschafts- und Unternehmensrecht umfasst die Gründung, das Handeln sowie die Auflösung von Gesellschaften. 

Zu unseren Mandanten zählen überwiegend mittelständische und größere Unternehmen sowie familiengeführte Personen- und Kapitalgesellschaften. Diese begleiten wir bei gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen und gestalten nach individuellen Bedürfnissen die benötigten Verträge. 

Wir sind um eine optimale Lösung wirtschaftlich komplexer Sachverhalte bestrebt. Dabei beachten wir stets steuerrechtliche Fragestellungen und haben die unternehmerischen Auswirkungen im Blick.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie insbesondere bei:

  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Konsortial-, Stimmbindungs-, Konzern-, Unternehmens- und Beherrschungsverträgen
  • Reorganisation und Restrukturierung von Konzernen und Unternehmensgruppen
  • Wahl der Rechtsform von Gesellschaften
  • Unternehmensgründung
  • Verschmelzung, Spaltung, Einbringung und Formwechsel nach Umwandlungsrecht
  • Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen
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