Erbrecht, Testamentsgestaltung, Schenkungsrecht, Unternehmungsnachfolge
Aufgabe einer umsichtigen und vorausschauenden Nachfolgeberatung im Erbrecht und der Unternehmensnachfolge ist es, die gesetzlichen Regelungen mit den Vorstellungen des Mandanten in Einklang zu bringen. Hierbei müssen nicht nur die zivilrechtlichen Normen des Erbrechts, sondern auch das Handels- und Gesellschaftsrecht, europäische Regelungen, Verfahrens- und Prozessrecht und das Erbschaftsteuerrecht beachtet werden.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie insbesondere bei:
- Erbschafts- und steuerrechtlichen Optimierung dieser Maßnahmen
- Generationsübergreifender Vermögenssicherung und Vermögensnachfolge
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Unternehmensnachfolge
- Vorweggenommener Erbfolge und Schenkung
Wenn erforderlich, stimmen wir uns gerne mit dem Notariat Ihres Vertrauens ab. Darüber hinaus arbeiten wir seit vielen Jahren mit verschiedenen Notariaten zusammen.