Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen

Wir prüfen Ihren Abschluss!

Der Jahresabschluss bietet einen vielseitigen Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens. Für die erhöhte Sicherheit über die Vollständigkeit des Jahresabschlusses, sieht das Handelsrecht nach §326 HGB für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ebenfalls eine Jahresabschlussprüfung vor. Dabei müssen bei der Prüfung gleichzeitig, neben den gesetzlichen Anforderungen, die unterschiedlichen Anforderungen der Anteilseigner, Gläubiger und anderer Informationsadressaten erfüllt werden.

Unternehmen, die gesetzlich nicht verpflichtet sind eine Jahresabschlussprüfung durchführen zu lassen, können sich einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung unterziehen. Diese bietet zahlreiche Vorteile wie beispielsweise

  • Erhöhte Sicherheit für interne und externe Adressaten über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses
  • Effektives Kontrollinstrument durch Prüfung Externer 
  • Verbesserung Ihres Ratings bei Banken und anderen Finanzdienstleister

Unabhängig ob gesetzlich oder freiwillig - wir begleiten Sie zuverlässig durch den Prozess und bieten Ihnen eine umfassende Prüfung Ihres Jahresabschlusses. Unsere Prüfer legen die Prüfungshandlungen dabei stets zielgerichtet und risikoorientiert fest. Anhand der erzielten Ergebnisse leiten wir Ihnen Eindrücke über die künftige Unternehmensentwicklung ab und sind aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in der Lage Verbesserungspotenzial zu erkennen.

 

Unsere Leistungen im Bereich der Abschlussprüfung

  • Gesetzliche, satzungsmäßige und freiwillige Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB, IFRS, US-GAAP
  • Prüfung der Jahresrechnung von Körperschaften, Stiftungen und Vereinen
  • Aktienrechtliche Sonderprüfung
  • Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) 
  • Prüfung der CSR-Berichterstattung (Corporate Social Responsibility)

Sie suchen einen Abschlussprüfer und sind...

...ein privatwirtschaftliches Unternehmen?

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen (E-Mail schreiben) oder rufen Sie uns unter +49 (0) 561 700 02 - 0 an!
 

...öffentliches Unternehmen oder Kommune?

Dann helfen Ihnen unsere Experten für den öffentlichen und kommunalen Bereich gern weiter. Schreiben Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail (E-Mail schreiben) oder rufen Sie uns unter +49 (0) 561 700 02 - 0 an!

Das Display ist zu schmal. Bitte das Gerät drehen.
x

Dieser Browser wird nicht unterstützt!

Sehr geehrter Besucher, 

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und unseren Dienstleistungen. 
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der von Ihnen verwendete Browser veraltet ist und 
von dieser Seite nicht unterstützt wird. Die Anzeige von Inhalten ist deshalb eingeschränkt. Das bedeutet, 
die Darstellung ist verschoben, fehlerhaft und bestimmte Inhalte können nicht angezeigt werden. 

 

Bitte verwenden Sie zum Aufruf dieser Seite einen unterstützten Browser
(z.B. Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Google Chrome). 
Damit erhalten Sie gleichzeitig mehr Sicherheit, mehr Geschwindigkeit und den besten Nutzungskomfort.