Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen
Der Jahresabschluss bietet einen vielseitigen Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens. Für die erhöhte Sicherheit über die Vollständigkeit des Jahresabschlusses, sieht das Handelsrecht nach §326 HGB für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ebenfalls eine Jahresabschlussprüfung vor. Dabei müssen bei der Prüfung gleichzeitig, neben den gesetzlichen Anforderungen, die unterschiedlichen Anforderungen der Anteilseigner, Gläubiger und anderer Informationsadressaten erfüllt werden.
Unternehmen, die gesetzlich nicht verpflichtet sind eine Jahresabschlussprüfung durchführen zu lassen, können sich einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung unterziehen. Diese bietet zahlreiche Vorteile wie beispielsweise
- Erhöhte Sicherheit für interne und externe Adressaten über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses
- Effektives Kontrollinstrument durch Prüfung Externer
- Verbesserung Ihres Ratings bei Banken und anderen Finanzdienstleister
Unabhängig ob gesetzlich oder freiwillig - wir begleiten Sie zuverlässig durch den Prozess und bieten Ihnen eine umfassende Prüfung Ihres Jahresabschlusses. Unsere Prüfer legen die Prüfungshandlungen dabei stets zielgerichtet und risikoorientiert fest. Anhand der erzielten Ergebnisse leiten wir Ihnen Eindrücke über die künftige Unternehmensentwicklung ab und sind aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in der Lage Verbesserungspotenzial zu erkennen.
Unsere Leistungen im Bereich der Abschlussprüfung
- Gesetzliche, satzungsmäßige und freiwillige Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB, IFRS, US-GAAP
- Prüfung der Jahresrechnung von Körperschaften, Stiftungen und Vereinen
- Aktienrechtliche Sonderprüfung
- Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
- Prüfung der CSR-Berichterstattung (Corporate Social Responsibility)
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