Datenschutz-Audits
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie zahlreiche nationale Gesetze und Vorgaben stellen eine Vielzahl von Anforderungen an die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Unternehmen. Mit diesen Anforderungen gehen auch entsprechende Sanktionsmöglichkeiten der Behörden einher, die für Unternehmen durchaus existenzgefährdend sein können. Für Unternehmen stellt sich daher immer wieder die Frage, ob sie datenschutzkonform aufgestellt sind und wo mögliche Schwachstellen bestehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn in einem Unternehmen bestehende Prozesse geändert oder neue Prozesse hinzukommen sollen.
Es ist mitunter Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten (DSB), diesen Fragen im Rahmen seiner jährlichen Überprüfung (Regelbegehung) nachzugehen. Bei einem intern DSB besteht jedoch wie bei jedem Mitarbeiter das Risiko einer gewissen Betriebsblindheit, insbesondere wenn neben seiner Funktion als DSB auch andere Aufgaben im Unternehmen wahrgenommen werden.
Hierbei können Überprüfungen (Audits) durch Externe besonders helfen. Zum einen ist bei externen Auditoren eine sich mit der Zeit einschleichende Betriebsblindheit regelhaft ausgeschlossen. Zum anderen kann ein objektiver Blick von außen oftmals helfen, subjektive Einschätzungen von verantwortlicher Stelle und internem Datenschutzbeauftragten in Einklang zu bringen.
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Audits für alle Situationen: Egal ob initiale Bestandsaufnahme, wiederkehrendes Überprüfungsaudit oder Audits zu spezifischen Sachverhalten - wir helfen Ihnen, mögliche Schwachstellen aufzudecken und zeigen Ihnen pragmatische Lösungswege auf!
- Initialaudits
- Ist-Analysen
- Fit-Gap-Analysen
- Jährliche Audits (Regelbegehungen)
- Audits bei Einführung von Verarbeitungstätigkeiten und - Systemen
- Audits von Datenschutzmanagementsystemen
- Projektbegleitende Audits
- Audits bei Auftragsverarbeitern
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